Wie kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Günter Bayer Stiftung unterstützt Projekte im Ausland für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, die der Persönlichkeitsbildung, der Schul- oder Ausbildung dienen und/oder die Chancengleichheit fördern. 

Bitte reichen Sie Anträge postalisch ein. Anträge per Mail werden ggf. nicht beanwortet. 
 

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Vereine, Vereinigungen, Organisationen und Einzelpersonen.

Antrag
Der Antrag ist in drei Teile zu gliedern:

A) Allgemeine Informationen

1. Projektname
2. Antragssumme / Gesamtkosten des Projektes
3. Projektdauer
4. Angaben zum Antragsteller, Projektkoordinator/in, ggf. Art der Einrichtung, Website, gesetzlicher Vertreter, gesetzliche Anschrift,  Email-Adresse

B) Kurze Projektbeschreibung (max. zwei Seiten), folgendes sollte in dieser enthalten sein:

1. Projektkurzbeschreibung (max. 12 Zeilen)
2. Weshalb ist das Projekt notwendig? (Projekthintergründe)
3. Welche Ziele verfolgt das Projekt?
4. Welche Hauptaktivitäten sind geplant?
5. Ungefähre Zeitschiene
6. Genaue Beschreibung der Zielgruppe(n)

C) Finanzierungsplan

1. Ausgaben
2. Einnahmen

Hinweis: Einzelpersonen können Antragsteller sein, aber Einzelpersonen können nicht alleinige Begünstigte sein. Sie können also beispielsweise über die Günter Bayer Stiftung nicht die Nachhilfestunden Ihres Kindes finanzieren. 


Anträge können laufend per Post an nachstehende Andresse geschickt werden:

Günter Bayer Stiftung für Kinder und Jugendliche
Flandernstr. 56/1

73732 Esslingen

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Anträge nicht zurückgeschickt werden können.